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Bidirektionales Laden ab 2027: Was Wallbox-Besitzer jetzt wirklich wissen müssen

  • Autorenbild: Silvia Josten
    Silvia Josten
  • 12. Mai
  • 4 Min. Lesezeit
private Wallbox am Tiefgeragenstellplatz mit leuchtendem Display

Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue private Ladepunkte laut EU-Verordnung bestimmte technische Normen erfüllen. Doch was genau das für Ihre Wallbox bedeutet, ist derzeit selbst für Experten unklar – und das aus gutem Grund.


„Muss ich jetzt meine neue Wallbox wieder wegwerfen?"

Thomas K. aus München hat im Herbst 2024 eine brandneue Wallbox installieren lassen. 1.800 Euro, inklusive Elektrikerkosten. Die Anlage läuft einwandfrei, sein Elektroauto lädt zuverlässig über Nacht.

Dann liest er in einem Online-Forum einen Beitrag: „Achtung! Ab 2027 müssen alle neuen Wallboxen bidirektional laden können – sonst droht Nachrüstpflicht oder sogar ein Betriebsverbot."

Thomas schreibt seinen Elektriker an. Der weiß es nicht genau. Er fragt beim Wallbox-Hersteller nach. Auch dort gibt es keine klare Antwort – weil die regulatorischen Grundlagen tatsächlich noch nicht abschließend geklärt sind.

Was Thomas erlebt, ist kein Einzelfall. Viele Wallbox-Besitzer und Fachbetriebe stehen gerade vor denselben offenen Fragen. Doch warum ist die Lage so unübersichtlich – und was lässt sich heute tatsächlich mit Sicherheit sagen?


Was steckt hinter der 2027-Regelung?

Die Verunsicherung hat einen konkreten Auslöser: die Delegierte Verordnung (EU) 2025/656, die die europäische AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) ergänzt. Diese Verordnung schreibt vor, dass neu errichtete private Ladepunkte ab dem 1. Januar 2027 bestimmte technische Standards erfüllen müssen – darunter die Kommunikationsnorm EN ISO 15118-20:2022.

Diese Norm ist der technische Schlüssel zum bidirektionalen Laden (kurz: Bidi-Laden). Sie definiert, wie Fahrzeug und Ladestation miteinander kommunizieren – eine Voraussetzung dafür, dass Strom nicht nur ins Auto fließt, sondern bei Bedarf auch zurück ins Netz oder ins Haus (Vehicle-to-Grid / Vehicle-to-Home).

Klingt eindeutig? Ist es leider nicht.


Der Übersetzungsfehler, der alles kompliziert

Der Bundesverband Neue Mobilität e.V. (BNM) hat jetzt Klarheit in die Debatte gebracht – und dabei eine bemerkenswerte Entdeckung gemacht: In der deutschen Übersetzung der Delegierten Verordnung entsteht der Eindruck, die Norm EN ISO 15118-20:2022 sei nur für Ladesysteme von Nutzfahrzeugen verpflichtend.

Laut einer Rückmeldung der Europäischen Kommission handelt es sich dabei jedoch um einen Fehler in der deutschen Fassung. Die Norm gilt demnach deutlich breiter.

„Viele Diskussionen der vergangenen Monate basieren auf missverständlichen beziehungsweise fehlerhaften Formulierungen in der deutschen Übersetzung der Delegierten Verordnung", erklärt Andreas Varesi, Mitgründer des BNM und Leiter der eMobile Academy.

Das bedeutet: Selbst Fachleute, die die Verordnung sorgfältig gelesen haben, konnten zu falschen Schlüssen gelangen – weil die Rechtsgrundlage fehlerhaft übersetzt wurde.


Norm erfüllen ≠ bidirektional laden können

Doch selbst wenn die Norm klar wäre: Compliance mit EN ISO 15118-20:2022 bedeutet nicht automatisch, dass eine Wallbox tatsächlich bidirektional laden kann.

Die Norm regelt in erster Linie die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur. Das ist eine Voraussetzung – aber bei Weitem nicht die einzige. Für echtes bidirektionales Laden in Deutschland müssen zusätzlich die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 erfüllt werden, der technischen Anschlussregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Welche konkreten technischen Anforderungen sich daraus für Wallboxen ergeben, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt.

Hinzu kommt: Die EN ISO 15118-20:2022 selbst enthält noch Fehler und muss voraussichtlich durch ein Amendmentüberarbeitet werden. Auch die für bidirektionales Laden voraussichtlich relevante EN 61851-1 Edition 4 ist bislang noch nicht veröffentlicht.

Kurz gesagt: Die Norm, die Wallboxen ab 2027 erfüllen sollen, wird selbst noch überarbeitet. Und die ergänzenden Normen für echtes Bidi-Laden existieren noch gar nicht in finaler Form.


Was bedeutet das für Käufer und Installateure?

Für alle, die aktuell eine Wallbox kaufen, installieren oder empfehlen, ergibt sich daraus eine unbefriedigende, aber ehrliche Antwort:

Niemand kann heute mit Sicherheit sagen, welche aktuellen Wallboxen die zukünftigen Anforderungen an bidirektionales Laden erfüllen werden.

Das ist keine Schutzbehauptung der Industrie. Es liegt daran, dass die technischen und regulatorischen Grundlagen schlicht noch nicht fertig sind. Hersteller müssen erst bewerten, ob und wie ihre Systeme nachgerüstet oder zertifiziert werden können – sobald die finalen Normen vorliegen.

Auch bei den vorgeschriebenen Steckernormen gibt es offene Fragen: Laut Delegierter Verordnung müssen DC-Ladesysteme künftig die EN IEC 62196-3:2022 und AC-Systeme die EN IEC 62196-2:2022 erfüllen. Diese Normen sind bislang jedoch noch nicht unter der europäischen Niederspannungsrichtlinie harmonisiert.


Was bidirektionales Laden eigentlich verspricht

Trotz aller aktuellen Unklarheiten lohnt es sich, das große Bild nicht aus den Augen zu verlieren. Bidirektionales Laden bietet enormes Potenzial:

  • Vehicle-to-Grid (V2G): Das Elektroauto speist bei hoher Netznachfrage Strom ins öffentliche Netz ein – und wird dafür vergütet.

  • Vehicle-to-Home (V2H): Eigener Solarstrom wird tagsüber im Auto gespeichert und abends genutzt, wenn die Produktion sinkt.

  • Netzstabilität: Millionen bidirektional angebundener Fahrzeuge könnten als verteilte Speicher wirken und die Integration erneuerbarer Energien erleichtern.

  • Eigenverbrauchsoptimierung: Kombiniert mit einer Photovoltaikanlage lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern.

„Bidirektionales Laden bietet enormes Potenzial für Netzstabilität, Eigenverbrauchsoptimierung und die Integration erneuerbarer Energien", betont Anja Quast, geschäftsführende Vorständin des BNM. „Damit sich diese Technologie erfolgreich etablieren kann, braucht es klare, konsistente und technisch umsetzbare Vorgaben."


Was der BNM jetzt fordert

Der Bundesverband Neue Mobilität spricht sich klar für eine schnelle europäische Klarstellung der betroffenen Regelungen aus. Konkret fordert der Verband:

  • Berichtigung der fehlerhaften deutschen Übersetzung der Delegierten Verordnung

  • Beschleunigte Harmonisierung der relevanten technischen Normen

  • Enge Abstimmung zwischen Politik, Normungsgremien, Netzbetreibern und Industrie


„Die Branche benötigt jetzt vor allem Planungssicherheit. Hersteller, Betreiber und Verbraucher investieren bereits heute in die Ladeinfrastruktur der kommenden Jahre", so Quast. Die Botschaft ist klar: Regulatorische Unsicherheit schadet der Energiewende.


Ruhe bewahren, aber informiert bleiben

Zurück zu Thomas aus München. Seine Wallbox ist nicht wertlos. Seine Investition ist nicht verloren. Aber er hat recht, die Entwicklung zu beobachten.

Wer heute eine Wallbox kauft oder betreibt, sollte:

  1. Keinen voreiligen Schlüssen folgen – weder Panikmeldungen noch Beschwichtigungen.

  2. Den Hersteller direkt fragen, wie er mit den kommenden Normänderungen umgeht und ob Updates oder Zertifizierungen geplant sind.

  3. Die offizielle Kommunikation der EU-Kommission und des BNM verfolgen, sobald Klarstellungen veröffentlicht werden.

  4. Bei Neuanschaffungen auf Systeme setzen, die Kommunikationsprotokolle wie ISO 15118 bereits unterstützen – auch wenn Bidi-Laden noch nicht vollständig implementiert ist.

Die Technologie ist real, das Potenzial ist enorm – aber der regulatorische und technische Rahmen muss noch wachsen. Das ist keine Katastrophe. Es ist der normale, wenn auch unbequeme Gang der Normung in einem sich schnell entwickelnden Markt.


Quellen: Bundesverband Neue Mobilität e.V. (BNM), Pressemitteilung Mai 2025;

Delegierte Verordnung (EU) 2025/656; EN ISO 15118-20:2022; VDE-AR-N 4105

 
 
 

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